KKR 13.3.2024

Freundeskreis Lugala – Beschluss Satzung - Der Kreiskirchenrat beschließt die Satzung vom „Freundeskreis Lugala“ Siehe 21.2.2024

Berufung Felix Kaube Großthiemig als stellvertretenden Jugendsynodalen in Kreissynode

Wahl einer/eines neuen Vorsitzenden des BFA, Cornelia Richter-Korthals nimmt die Wahl an

KGV Knippelsdorf - Beihilfe für Kinobesuch in Höhe von maximal 150,00 Euro

KG  Drasdo -Beihilfe zur Erneuerung der Elektroanschlüsse bis zu 2.000,00 Euro

KG  Bernsdorf - Beihilfe Verstärkung Überzug Deckenkonstruktion im Kirchenschiff bis zu 1.000,00 Euro

KG Gräfendorf - Beihilfe restauratorischer Putz- und Malerarbeiten Kirchengebäude bis zu 6.500,00 Euro

KG Oschätzchen -Beihilfe Klausurtagung in Eisenach bis zu 750,00 Euro

KG Stolzenhain an der Röder - Beihilfe zur Förderung des Lichtkonzepts bis zu 2.200,00 Euro

KG Arnsnesta - Beihilfe zur Rekonstruktion der Gefache am Kirchengebäude bis zu 1.800,00 Euro

KGV Knippelsdorf - Beihilfe zur Sanierung der Kirchenschiffsdecke bis zu 19.000,00 Euro

KGV Schlieben - Beihilfe Sanierung Holzverkleidung Kirchturms in Malitschkendorf bis zu 4.500,00 Euro

KGV Schlieben - Beihilfe Sanierung Innenputz und Sockelbereich  Kirche Malitschkendorf bis zu 1.500,00 Euro

KGV Lebusa-Körba - Beihilfe zum 2. Bauabschnitt zur Herstellung der Dachentwässerung an der Kirche Lebusa  bis zu 11.000,00 Euro

KGV Knippelsdorf - Beihilfe zur Übernahme zusätzlicher Planungskosten für die Leader-Förderung gemäß Beschluss des KKR vom 03.04.2019   von 4.684,34 Euro

KG  Buckau- Beihilfe Übernahme Mehrkosten Sanierung der Rundbogenfenster in Höhe von 600,00 Euro

TOP 6 EKM-Wort zum Wahljahr - Der Kreiskirchenrat begrüßt das klare EKM-Wort zum Wahljahr. Der Kreiskirchenrat bittet die Synode, sich dem EKM-Wort anzuschließen. Der Kreiskirchenrat bittet die Gemeinden, das EKM-Wort in den Gottesdiensten zu verlesen. Er ermutigt die Gemeindeglieder, miteinander im Dialog zu bleiben, aufmerksam einander zuhören und in aufgeregter Atmosphäre für mehr Ruhe zu sorgen. Auch wenn die Gefahr besteht, dass Menschen aus unseren Gemeinden austreten, wollen wir für unser Evangelium einstehen.

TOP 7  72- Stunden-Aktion - Der Kreiskirchenrat unterstützt die 72-Stunden-Aktion vom Netzwerk „unteilbar“ (Verschönerung der Skater-Anlage am Kiebitzsee und Müllsammeln rund um den Kiebitz verbunden mit einer Pro-Demokratie-Kundgebung, vermutlich vom 19.-21.04.2024) und bittet die Mitarbeitenden, diese Aktion nach Kräften zu unterstützen.

 

KKR 21.02.2024

Freundeskreis Lugala mit Vorsitzenden Lukas Richter stellt sich vor- Satzung wird vorgelegt: 

Satzung Lugala-Freundeskreis

(1) Gemeinsam mit den Menschen in Lugala sind wir unterwegs als Geschwister im Herrn. Wir hören gemeinsam auf Gott und bauen an seinem Reich. In der Gemeinschaft

erleben wir uns auf beiden Seiten als beschenkt. Unser Ziel ist es, das Krankenhaus in Lugala und die Gemeinde vor Ort nach Kräften zu unterstützen. Dabei arbeiten wir

transparent und fair.

(2) Träger des Lugala-Freundeskreises ist der Kirchenkreis Bad Liebenwerda.

(3) Die Unterstützung des Lugala-Krankenhauses erfolgt insbesondere durch

a. Fürbitte und Gebet

b. Bereitschaft, voneinander zu lernen

c. finanzielle und materielle Unterstützung (z.B. Medikamente, Geräte)

d. Gewährung von Stipendien

e. gegenseitigen Austausch und regelmäßige Besuchsreisen

f. Öffentlichkeitsarbeit

g. Spendenakquise / Fundraising

h. Weitere Projekte

(4) Der Lugala-Freundeskreis entscheidet über die Mitgliedschaft im LugalaFreundeskreis auf Antrag der Interessentin oder des Interessenten. Eine Mitarbeit

ohne Mitgliedschaft ist möglich. Regelmäßige Spenderinnen und Spender können eine Fördermitgliedschaft ohne Stimmrecht erwerben. Der/die Tansania-Referent/in

des Leipziger Missionswerks sowie ein/e Vertreterin des „Lugala Arbeitskreises“ sind ständige Gäste ohne Stimmrecht. Sie erhalten Einladung und Protokoll.

(5) Eine ordentlich einberufene Sitzung des Lugala-Freundeskreises ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Der Freundeskreis fasst

seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

(6) Der Lugala-Freundeskreis trifft sich in der Regel viermal im Jahr, abwechselnd digital und in Präsenz.

(7) Der Lugala-Freundeskreis wählt aus seiner Mitte den/die Vorsitzende und einen/eine stellvertretende/n Vorsitzende/n. Die Legislatur entspricht der Legislatur des

Gemeindekirchenrates in der EKM.

(8) Über Ausgaben bis zu 500 € brutto entscheidet der/die Vorsitzende im Rahmen des Haushaltsplanes.

(9) Im Übrigen orientiert sich der Lugala-Freundeskreis an den Ordnungen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland für die Gemeindekirchenräte.

Beschlossen: Bad Liebenwerda, 31.01.2024

 

KG Lauchhammer WEst - Übernahme Kostenverrechnungssätze Kita und Zuschuss Kita

KG Beyern - Tischlerarbeiten Kirchturm  bis zu 2000 € 

KG Herzberg - Beihilfe Theaterprojekt bis zu 600 €

KGV Stechau-Hillmersdorf - Mehrkosten Fassade Kirche Stechau bis zu 1300€

KG Pösen- Wainsdorf - Straßenausbaubeiträge bis zu 133,77 € und Vortrag Okkultismus bis zu 125 €

Spielekiste Kirchenkreis  - Nutzungsbedingungen neu:  

Ausleih- und Nutzungsbedingungen

(1) Die Spielekiste kann für eine maximale Leihdauer von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag der Ausleihe entliehen werden. Eine Verlängerung einer Leihe ist nur möglich, wenn bis zur Anmeldung der Verlängerung noch kein anderer Interessent eine Reservierung vorgenommen hat.

(2) Die Spielekiste kann an Vereine, Gruppen und Organisationen ausgeliehen werden.

(3) Für Kirchengemeinden, die zum Kirchenkreis Bad Liebenwerda gehören, ist der Verleih kostenfrei. Für Vereine, Gruppen und Organisationen außerhalb des Kirchenkreises erheben wir eine Ausleihgebühr von 10 Euro.

(4) Die Spielekiste ist nach Absprache im Lager des Kirchenkreises, Markt 24, 04924 Bad Liebenwerda, abzuholen und zurückzubringen.

Kontakt zur Ausleihe: Sarah Mecus 0172-4087893 sarah.mecus@ekmd.de

(5) Bei Rückgabe sind die Spielgeräte vollständig, gereinigt und unbeschädigt abzugeben.

(6) Ist ein Schaden an einem Spielgerät entstanden, ist das Gerät von der / dem Entleiherin / Entleiher zu reparieren oder wieder zu beschaffen.

 

Freigabe der Pfarrstelle Schlieben

Vakanzverwaltung Pfrb. Schlieben Pfr. Andreas Fritsch ab 1.3.2024

Vakanverwaltung Pfrb. Schönewalde  Pfr. Andreas Fritsch ab 1.4.2024

Weiterentwicklung Marketing -Entscheidung für einen Slogan  im Kirchenkreis "Hier bin ich" und Fokussierung auf Persona 

Beschlüsses Umweltausschuss: 

KG Gorden - Beihilfe für Pflanzung von Bäumen in Höhe von 36,75€

KG Döllingen - Unterstützung bei Pflanzungen an der Kirche anl. Kasualhandlungen : Taufen, Konfirmation, Heirat zu 75 % 

 

 

KKR  12./13.1. im Rahmen der Klausur

Dienstauftrag für Präd. Jörg Groß als Voraussetzung für die Ordination

Öffentliche Stellungnahmen des KK in aufgeheizter Stimmung

Beauftragungen und Vollmachten für Erprobungsräume im KK Bad Liebenwerda

KG Schöna-Kolpien - Beihilfe zur Durchführung eines Konzerts bis zu 225 Euro

KGV Schlieben - Instandsetzung Fassade Kirche Hohenbucko bis zu 4000 Euro

KGV Rössen - Durchführung Sanierung Fußböden Glockenturm Kirche Großrössen bi szu 2000 Euro

Beteiligung Kirchengemeinden an Ausschüttung der Kirchlichen Waldgemeinschaft für Pfarrwald 2023

KG Gorden --  Beihilfe zur Reparatur der Glockenanlage bis zu 496,23 Euro

KG Prösen - Beihilfe zur Durchführung eines Konzerts bis zu 550 Euro

KG Stolzenhain an der Röder -  Durchführung eines Konzerts bis zu 150 Euro

KG Oschätzchen -  Durchführung von Elektroarbeiten bis zu 740 Euro

KG Oschätzchen -  Sanierung Innenputz und Malerarbeiten Vorraum Kirche bis zu 1000 Euro

Antrag zur Verwendung der Mittel aus dem HH-Jahr 2023 für den 2%-Appell - Der Kreiskirchenrat beschließt die im Haushaltsjahr 2023 nicht verwendeten Mittel des Kirchenkreises für den 2%-Appell in das Haushaltsjahr 2024 zu übernehmen. Die nicht verwendeten Mittel werden an das Projekt „Lugala Lutheran Hospital“ ausgezahlt. Der Kreiskirchenrat beauftragt das Kreiskirchenamt die von den Kirchengemeinden für den 2%-Appell aufgebrachten Mittel nach Prüfung mit den Mitteln des Kirchenkreises, um die gleiche Summe aufzustocken.

 

Der Kreiskirchenrat beschließt folgendes Gewaltschutzkonzept für den Kirchenkreis:

Das Schutzkonzept des Kirchenkreises Bad Liebenwerda gilt für die kreiskirchlichen Arbeitsbereiche der hauptberuflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst.

Der Kirchenkreis Bad Liebenwerda macht sich den Verhaltenskodex und die Schutzraumregeln des EKM Rahmenschutzkonzeptes (EKM Rahmenschutzkonzept Anlage 2) zu eigen.

Jeder Mitarbeitenden im KK unterschreibt die Selbstverpflichtungserklärung (EKM Rahmenschutzkonzept Anlage 2).

Alle Personen die Umgang mit Schutzbefohlenen und Zugang zu den Räumlichkeiten haben, legen zur Einsicht nach § 72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis vor.

Der Kirchenkreis gibt allen Mitarbeitenden die Arbeitshilfe „Was sollten die Kinder und Jugendlichen wissen?“ (EKM Rahmenschutzkonzept Anlage 5) zur Kenntnis.

Mitarbeiter*innenschulungen finden im Rhythmus von 3 Jahren statt.

Beschwerden nimmt der Superintendent des Kirchenkreises entgegen. Er ist über das Büro der Superintendentur erreichbar (Tel.: +49 35341 472583).

Das Beschwerdemanagement richtet sich nach EKM Rahmenschutzkonzept (vgl. EKM Rahmenschutzkonzept Anlage 6).

Der Notfallplan in einem Verdachtsfall läuft gemäß EKM Interventionsleitfaden (vgl. EKM Rahmenschutzkonzept Anlage 7)

 

KKR am 22.11.2023

Freigabe der Regionalpfarrstellen I und II -

Neuauflage von Fonds im Strukturfonds des Kirchenkreises im Jahr 2024

Orgelfonds  (Reparaturen) 3.000,00 Euro  - 90% und max. 400,00 Euro

Baumpflegefonds  5.000,00 Euro - 50 % und max. 1.000,00 Euro

Klimafonds 70.000,00 Euro- max. 75% Förderung

Kirchenmusikfonds - 10.000,00 Euro unbegrenzt

Beihilfe für neue Siegel- unbegrenzt - max. 150 Euro

Beihilfe für Organisten - 15.000,00 Euro 20 Euro pro Arbeitsstunde

Beihilfe für GemeindesekretärInnen - 54.000,00 Euro - max. 40 % der Personalkosten

Bezuschussung Gemeindehäuser - 14.000,00 Euro

(Die Bezuschussung wird nur unter der Bedingung einer zukünftigen kostenfreien Nutzung der aufgeführten Gemeindehäuser durch den Kirchenkreis gewährt.)

Elektrische Anlagen - unbegrenzt - pro Gebäude bis 60 Euro

Rauchmelder - unbegrenzt 50 %, max. 35 Euro pro Stück

Erhöhung Gemeindesekretärin bei Vakanz -unbegrenzt Erhöhung um 4 h/Woche für 12 Monate

Dachrinnenreinigung - 15.000,00 Euro -50% und max. 500 Euro

Taufunterstützung -unbegrenzt - 100 Euro pro Taufe in der Gemeinde

 

Ausgleich des Defizits der Kirchengemeinden nach Abzug der Besoldungs- und Vergütungsanteile und der Kostenverrechnungssätze

 

KG Herzberg - Beihilfe Sommerkonzert

KG Herzberg-Beihilfe Konzertjahr 2024

KG Bad Liebenwerda zur Durchführung Friedenskonzert

KG Gröden -Beihilfe Adventskonzert 

KG Rehfeld -Beihilfe für musikalische Andacht

KG Schöna-Kolpien -Beihilfe zur Durchführung Klavierkonzert

KG Prösen -Beihilfe zur Durchführung Klausurtagung 

KG Gorden -Beihilfe zur Erneuerung  Dachentwässerung 

Beschluss zur Besetzung Religionspädagogen (m/w/d) für die Region Nord

Nachtragsangebot zur digitalen Adressverarbeitung

 

 

KKR am 25.10.2023

Ev. KGV Boragk - Fußbodengittereinfassung Kirche Fichtenberg 

Ev. KGV Schlieben - Mehrkosten Reparatur Kirchturm Schlieben 

Ev. KGV Knippelsdorf - Fußboden Kirche Wiepersdorf 

Ev.KGV Rössen - Glockensteuerung Kirche Großrössen 

Ev. KG Elsterwerda- Mehrkosten für den 4. BA in der Stadtkirche

Ev. KG Elsterwerda -  Heizung Kirche Hohenleipisch

Ev.KG Möglenz - Kirchendach und Kirchenfassade 

Ev. KG Züllsdorf – Kirchendach 

Ev. KG Rehfeld - Kirchturm 

Ev. KG Fermerswalde –Kirchenfassade 

Ev. KG Kölsa - Kirchhofsmauer 

Ev. KG Rehfeld -  Reparatur der Orgel 

Der KKR beschließt die Weiterführung des Projektes „Nah dran - Ein Projekt aus Perspektive von Gemeinwesen-Diakonie und Quartiersentwicklung“ .

Kollektenplan 2024 – Empfehlung zum Beschluss durch Kreissynode

AG Regio lokal – Anträge auf Sonderförderung für die Regional-Gemeindesekretärin

Stellenausschreibung eines Religionspädagogen für die Regionalpfarrstelle Elsterwerda-Prösen-Lauchhammer

Ordnung für den Allegro Orgelbausatz 

Änderung der Ordnung für Kirchenkreis-Bus

Kostenübersicht Archiv Falkenberg und Wirtschaftlichkeitsberechnung

 „Bildungsraum Geschichte“ im Archiv Falkenberg (EEB-Förderprogramm)

Vertretungsregelung für den RU in der Region Nord

Beschlussvorschlag des KKR Torgau-Delitzsch für Kreissynode

Ev. KG Prösen - Verlängerung der Projektstelle Prösen bis 08.09.2027

Sonstiges:

KKR-Klausur Januar 2024

10 Jahre Dienst in Kirche Dr. S. Rick am 1.10.2023 - der Kreiskirchenrat gratuliert

Termine Gremien 

Informationenn zum  2-%-Appell 

 

 

KKR 13.09.2023

Freigabe Pfarrstelle Schönewalde Wiederbesetzung zum 01.05.2024

KG Falkenberg - Beihilfe Gemeindefahrt nach Wittenberg bis zu 750,00 Euro aus dem Strukturfonds des Kirchenkreises.

KG Beyern - Beihilfe Elektrifizierung und Automatisierung Glockenanlage in Höhe der Hälfte der Kosten maximal 9.000,00 Euro aus den Patronatsmitteln des Baulastfonds des Kirchenkreises.

KG Buckau - Beihilfe Sanierung Rundbogenfenster Nordseite Kirche Buckau in Höhe der Hälfte der Kosten maximal 7.000,00 Euro aus den Patronatsmitteln des Baulastfonds des Kirchenkreises.

KG Schöna-Kolpien - Beihilfe Instandsetzung Kirchturmuhr in Schöna bis zu 1.000,00 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises.

Anteilige Übernahme Kosten Dachrinnenreinigung im Kirchenkreis Bad Liebenwerda aus dem Strukturfonds -Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe aus dem Strukturfonds des Kirchenkreises zur Reinigung von Dachrinnen an den Kirchengebäuden und Pfarrhäusern mit Gemeinderäumen im Kirchenkreis Bad Liebenwerda in Höhe von max. 50 % der Reinigungskosten für das Jahr 2023. Die Beihilfe zur Reinigung der Dachrinnen darf jedoch nicht den Betrag von 500 Euro je Gebäude übersteigen. Für die Beantragung ist das Angebot zur Dachrinnenreinigung mit GKR-Beschluss im Kreiskirchenamt einzureichen. Die Prüfung der Förderfähigkeit sowie die Bewilligung zur Auszahlung erfolgt daraufhin direkt vom Kreiskirchenamt. Die GKR-Vorsitzenden werden gebeten, den Bedarf der Reinigung bspw. mittels einer Drohne zu prüfen.

Antrag zur Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für den Bau des Kreisarchivs in Falkenberg

Aktualisierung Förderrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit ab 1.1.2024

Vorstellung SWOT Analyse durch Frau Bugai - Die Abfrage der Stärken und Schwächen von den Teilnehmenden der Sondersynode wurde in den einzelnen Positionen vorgestellt.

Frau Wurch empfiehlt, diese Informationen auch im Konvent vorzunehmen. Die Themen können ebenfalls im Klausurkonvent bearbeitet werden. Hans- Otto Tischler beschreibt die Aktionen im Pfarrbereich zum besseren Miteinander der Kirchengemeinden. Bei gesellschaftlichen Aktionen sind wir als Kirchengemeinden mit unseren Vorzügen dabei und gefragt. Eine Zielgruppen orientierte Planung hilft bei der weiteren Gestaltung im Kirchenkreis, welche Zielgruppen haben wir, welche Zielgruppen wollen wir haben, was ist dabei erfolgversprechend?

Bericht AG Regio - lokal - Für die weiteren Planungen in der Region Elsterwerda-Prösen-Lauchhammer hat sich eine AG gegründet. Die AG befürwortet die Besetzung der Pfarrstelle Lauchhammer durch Entsendungsdienst. 

Antrags- und Bewilligungsverfahren Kollektenplan 2025 - Schreiben LKA Vorschläge für die Aufnahme in den EKM Kollektenplan für das Jahr 2025 sind bis 03. November 2023 möglich. Der Kreiskirchenrat schlägt folgende Projekte für den EKM Kollektenplan für das Jahr 2025 vor: Christliche Pfadfinderarbeit, Kirche kunterbunt

Änderung Geschäftsordnung Kreiskirchenrat bezüglich Videokonferenz

Stellvertretende Mitgliedschaft Diakonisches Werk Elbe-Elster e.V. Pfarrerin A. Schiller-Bechert - Der Kreiskirchenrat entsendet  Pfrn. Angelika Schiller-Bechert als stellvertretendes Mitglied für Superintendent Christof Enders in die Mitgliederversammlung des Diakonischen Werkes EE e.V.

 

 

KKR 23.08.2023

KGV Wahrenbrück -Bönitz - Beihilfe für eine Gemeindefahrt bis zu 500,00 Euro aus dem Strukturfonds des Kirchenkreises.

KG Kröbeln - Beihilfe für Erneuerung Kirchenfenster bis zu 8.000,00 Euro aus den Patronatsmittel des Baulastfonds des Kirchenkreises.

KGV Knippelsdorf - Beihilfe Reparatur Fußboden Kirche Wiepersdorfbis zu 1.100,00 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises.

KGV Knippelsdorf -Beihilfe Sanierung Läuteanlage und Zimmerarbeiten im Kirchenturm in Knippelsdorf bis zu 5.000,00 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises.

KGV Schlieben - Beihilfe Austausch von Messtechnik Pfarrhaus Schlieben -Der Kreiskirchenrat lehnt den Antrag auf Beihilfe zum Austausch von Messtechnik im Pfarrhaus Schlieben an den Kirchengemeindeverband Schlieben ab.

KG Gräfendorf - Beihilfe Erneuerung Putz- und Farbfassung Ost- und Westwand Kirche bis zu 1.000,00 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises.

KG Gorden -Beihilfe zur Umgestaltung des Altarraumesbis zu 7.000,00 Euro aus den Patronatsmitteln des Baulastfonds des Kirchenkreises.

KGV Koßdorf -Beihilfe Verputzung Fenster Innenraum Kirche Martinskirchen bis zu 967,86 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises.

KG Prösen - Beihilfe zur Sanierung Sockel und Weg zur Kirche maximal bis zu 12.150,00 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises.

KG Stolzenhain/Röder -Beihilfe Sanierung Kirchturmdach bis zu 19.000,00 Euro aus den Patronatsmitteln des Baulastfonds des Kirchenkreises.

KG Oschätzchen - Beihilfe zur Sanierung Sockelputz Kircheninneren bis zu 2.000,00 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises.

KG Hirschfeld - Beihilfe zur Sanierung der Kirchhofsmauer bis zu 2.481,65 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises.

KG Rehfeld - Beihilfe Veranstaltung eines Sommerkonzertes bis zu 550,00 Euro aus dem Strukturfonds des Kirchenkreises.

KGV Rössen - Beihilfe zur Anschaffung eines Schranksbis zu 499,96 Euro aus dem Strukturfonds des Kirchenkreises.

KGV Schönewalde - Beihilfe zur Reparatur des Multifunktionsdruckers  wird vom Kreiskirchenrat abgelehnt.  Der KKR legt auf Vorschlag des BFA fest, dass kleinteilige Büromaterialien, Reparatur und Verbrauchskosten grundsätzlich nicht gefördert werden.

GKR Saxdorf –  Nachberufung A. Eißele

Info Stellungnahmeverfahren Änderung Pfarrstellengesetz

Rundschreiben LKA Nr. 3 – Verpflichtung zur Errichtung interner Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz - Der Kreiskirchenrat beschließt den Vorschlag, dass eine gemeinsame Meldestelle der Evangelischen Kirche in Deutschland nach dem Hinweisgeberschutzgesetz“ zur internen Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz für die kirchliche Körperschaft bestimmt wird und die Ordnung für die gemeinsame Meldestelle der Evangelischen Kirche in Deutschland nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vom 24. März 2023 (ABl. EKD 2023 Nr. 19) anerkannt wird.

Planung Lugala – Finanzen - Sup. Enders erläutert die Planung zur Besuchswoche von Hospitalsekretär Joshua Lusawo und der Clinical Officer Nimrod Njavike vom 4.-10.09.2023 im Kirchenkreis. Der Kirchenkreis übernimmt die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (ca. 800 €). In der entsprechenden Haushaltsstelle stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.

GKR Züllsdorf Berufung Dirk Hanke

Perspektive 2035 Variante C - Stellen in der Region Süd -Sup. Enders informiert über den Stand der Überlegungen für die Pfarrbereiche Elsterwerda, Prösen, Lauchhammer und Schwarzheide. Er informiert darüber, dass er Lauchhammer als Bedarfsfall für den Entsendungsdienst gemeldet hat.

Auswertung Ehrenamtskirchentag – Befragung – Präsentation Frau Haupt

Termine: 

Krippenspielbörse am 04.10.2023 18 Uhr in Bad Liebenwerda

Start Arbeitsgruppe Regionalbereich am 06.09.2023 18 Uhr in Plessa

Ruheständler Konvent am 06.09.2023

Klausur Lektoren 13.-14.10.2023 Thema Schöpfungstheologie

Klausur GKR Herzberg findet ebenfalls zu diesem Termin statt

Frau Frost berichtet vom Kindermusical in Schönewalde.

Das Sommerkonzert in Rehfeld mit Tiefklang fand sehr viel Zuspruch, neue Ideen entstanden. Am 13.10. findet Orgel, Buch und Rotwein statt. Am 22.9. ist Konzert mit Herrn Nickschick und Frau Wurch statt. Außerdem ist auch Puppenspiel für die Kinder geplant. Dies berichtet Frau Richter- Korthals.

 

 

KKR 21.6.2023

Bericht vom Konvent der Superintendentinnen und Superintendenten

Rückblick auf die Sondersynode

Prioritätenliste Baumaßnahmen im Kirchenkreis Bad Liebenwerda 2023 

KG Alt-Herzberg - Beihilfe Mehrkosten bei Sanierung Kirchhofsmauer  in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises.

KG Bad Liebenwerda - Beihilfe Sanierung der Orgel  der Elektroanlage bis zu 5.000,00 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises.

Beschlussvorlagen aus dem Umweltausschuss KG Rehfeld auf eine Beihilfe für die Errichtung einer bienenfreundlichen Hecke

Entwurf des Vierten Kirchengesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsausführungsgesetzes (AGBVG-EKM), Hier: Eröffnung des Stellungnahmeverfahrens

KKR möchte keine Stellungnahme abgeben.

Vereinbarung musikalisches Projekt „Aufholen nach Corona“ am Philipp-Melanchton-Gymnasium Herzberg (Elster)vom 04.05.2023 bis 10.07.2023 zu. Die Kosten des Projektes werden vom Bundesland Brandenburg finanziert. Das Projekt wird durch die Fachkraft Kantorin Frau Solveig Lichtenstein ausgeführt. 

 Antrag vom Diakonischen Werk Elbe-Elster e.V. vom 02.06.2023 zur Förderung der Personalkosten für das Projekt: Behindertenarbeit in Koßdorf

Umgang mit Altersteilzeit  Zum Thema wurde ein erstes Stimmungsbild erarbeitet.

 

KKR 17.05.2023

Bericht von der Landessynode durch Frau Opitz

 KG Fermerswalde Beihilfe Benefizkonzert Sanierung Kirche

Beihilfe für die Planungskosten der durch Leader geförderten Instandsetzung der Kirche in Koßdorf in Höhe von bis zu 3.380,00 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises.

Bildung einer Wertschwankungsrücklage des Kirchenkreises 

Beihilfe Reparatur Harmoniums an den Kirchengemeindeverband Schlieben bis zu 1.000,00 Euro aus dem Strukturfonds des Kirchenkreises.

 

 Umweltausschuss

 KG Rehfeld  (Protokoll UA vom 8.3.2023)

Übernahme von Mehrkosten in Höhe von 101,21€ für die Anschaffung und Verlegung der Rasenkantensteine bei der Bepflanzung der Bienenhecke der Kirchengemeinde Rehfeld. 

Stellenplanung 2035: KKR-Beschluss nach Anhörungsphase für Sondersynode

 

KKR Sitzung am 26.04.2023

Nachtrag Sanierung Pfarrhaus Falkenber 

KGV Wahrenbrück-Bönitz - Veranstaltung von zwei Konzerten

KGV Knippelsdorf-  Veranstaltung von drei Konzerten

KG Kosilenzien -  Veranstaltung Puppenspiel  Konzert

KGV Stechau-Hillmersdorf - Malerarbeiten Empore Kirche Hillmersdorf 

KGV Stechau-Hillmersdorf - Sanierung Fassade Kirche Stechau

KGV  Knippelsdorf -Beihilfe Übernahme Mehrkosten Sanierung Kirche Mehlsdorf  

KG Lauchhammer-West- Übernahme Kostenverrechnungssätze Kita  

KG Lauchhammer-West Zuschuss für die Kita  

Antrag auf Ausschüttung aus dem Strukturfonds 

Antrag auf Unterstützung für die Arbeit im Gemeindekirchenrat 

Lugala Jahr 2024 - ZDF Fernsehgottesdienst 12.05.2024

Sondersynode 16.06.2023

Aufgrund der geplanten Sondersynode am 16.06.2023 präzisiert der Kreiskirchenrat die Zeitplanung für die Beschlüsse zur Stellenplanung 2035 wie folgt:

Anhörungen der betroffenen GKR zu den im Kreiskirchenrat (15.03.23) abgestimmten Vorschlägen.

Betroffene GKRs erhalten Information (Eingangsbestätigung) oder Hinweis über Anhörungsende am 15.05.2023 (als Anlage: KKR-Beschluss v. 15.03.)

Ergebnisse der Anhörungen werden vom Perspektivausschuss bera­ten und ggf. eingearbeitet.

Neuer Termin Perspektivausschuss (vor KKR): z.B. 16.05.2023

Ergebnisse der Anhörungen werden im KKR vorgestellt, beraten und beschlossen

17.05.2023, online möglich, genügend KKR Mitglieder verfügbar

Beschluss durch Kreissynode nach Vorlage des KKR

16.06.2023

Ehrenamtskirchentag 25.06.2023

Umweltausschuss Anträge:

KG Herzberg Austausch der Leuchtmittel in den Gemeinderäumen und der Kirche

KG Döllingen -Ersatzlebensstätten für Mehlschwalben

Die Verabschiedung von Ehepaar Doms findet am 13.5.2023 um 14 Uhr in der Nikolai Kirche Lauchhammer statt. Teilnehmende KKR-Mitglieder melden sich bitte in der Suptur.

 

KKR Sitzung am 15.03.2023

Gymnasium Herzberg – Projekt Aufholen nach Corona zwischen dem Philipp-Melanchthon-Gymnasium Herzberg und dem Kirchenkreis Bad Liebenwerda  vom 06.02. bis 20.04.2023 

KG Döllingen - Beihilfe für die Mehrkosten  Sanierung des Dachreiters KGV Lebusa-Körba - Beihilfe zur Sanierung der Dachentwässerung 

 KGV Koßdorf auf eine Beihilfe zur Sanierung der Kirche in Alt-Belgern 

 KG Beyern -  Beihilfe für die Durchführung eines Konzertes  

KG Gorden - Beihilfe zur Durchführung eines GKR-Projektes in Wittenberg  

KGV Lauchhammer auf eine Beihilfe zur Übernahme von Stornierungsgebühren 

KG Elsterwerda - Beihilfe für Konfirmandenfahrt  

KG Elsterwerda - Beihilfe Wiederaufbau der Orgel (2. Bauabschnitt) 

KG Uebigau -  Beihilfe zur Deckung der  Mehrkosten zur Sanierung und Renovierung des Kircheninnenraumes 

Aufstockung des Personalkostenfonds für Gemeindepädagogin 

Beauftragung der IGB-HGB Bad Liebenwerda mit der Haus- und Wohnungsverwaltung Pfarrhaus Falkenberg

Beschlüsse für ordentliche Frühjahrssynode zum Thema „Perspektive 2035“

Der Kreiskirchenrat nimmt die Stellungnahmen von folgenden Gemeinden zur Kenntnis:

KGV Uebigau vom 02.02.2023

KGV Schöna-Kolpien vom 28.02.2023

Kirchengemeinden des Pfarrbereiches Herzberg vom 04.03.2023

Kirchengemeinden des Pfarrbereiches Schönewalde vom 04.03.2023

Der Kreiskirchenrat befürwortet die Beschlussfassung folgender im Diskussionspapier „Perspektive 2035“ vorgeschlagenen Beschlüsse:

1.      Ein Leitsatz für den Kirchenkreis

2.      Ausbau der „Erprobungsräume“

3.      Ehrenamtliche im Verkündigungsdienst

4.1.   „Stellenplanung Naturvariante 2035“

4.2.   Finanzierung „Stellenplanung Naturvariante 2035“

5.1.   Neuordnung Pfarrbereich Knippelsdorf

Der Beschlussvorschlag 5.2. „Neuordnung der Pfarrbereiche Rehfeld, Falkenberg, Uebigau, Wahrenbrück und Bad Liebenwerda“ wird in Beschluss 5.a. und 5.b. aufgegliedert.

5 a     „Neuordnung der Pfarrbereiche Rehfeld, Falkenberg, Uebigau“. Der Beschluss wird zurückgestellt.

5 b     „Neuordnung der Pfarrbereiche Wahrenbrück und Bad Liebenwerda“. Der Beschluss wird der Kreissynode zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Pfarrstelle Schönewalde, Tandem-Projekt

Vakanz Lauchhammer (Dienstbeginn Pfr. Fritsch 01.05.2023)

 

 

 

 

KKR Sitzung am 15.02.2023

Verlängerungen der Beauftragungen und Besetzungen 

KG Döllingen - Beihilfe Ausstattung Kirche mit LED-Lampen

KG Prösen - Beihilfe Durchführung musikalischer Abend

KG Kölsa - Beihilfe Beschaffung Beamer mit Leinwand

KG Buckau - Beihilfe Pflanzung Baum Friedhof

Antrag allgemeine Übernahme Umzugskosten für Pfarrer durch KK Bad Liebenwerda

KGV Schlieben - Beihilfe für Reparatur Kirchturm Schlieben

KG Alt - Herzberg - Beihilfe Sanierung der Kirchenfassade

KGV Schlieben - Beihilfe Sanierung Kirche Oelsig

KG Mühlberg -Beihilfe für Konfirmandenfahrt

KG Rehfeld - Beihilfe Konzert

Auszahlung Taufunterstützung an Kirchengemeinden aus dem Strukturfonds

KG Herzberg - Beihilfe Erhöhung des Geländers an Aussichtsplattform Kirchturm

Verlängerung der Projektstelle „Vernetzung kirchlicher Ressourcen im kommunalen Raum“ (Projektstelle Prösen)

Anschaffung von Kreditkarten für Mitarbeitende

Stellungnahmeverfahren Ehrenamtsgesetz, Gemeindepädagogengesetz, KKA-Finanzierungsgesetz

Beschluss zur Besetzung der Stelle Öffentlichkeitsarbeit

Kirchentag – Sonderzug

Erarbeitung von Beschlussvorlagen für Anträge an den Umweltfonds

Abrechnung Lugala-Reise

 

 

KKR Sitzung am 18. Januar 2023

Ehrenamtsfest 25.06.2023

KGV Koßdorf - Beihilfe für die Pflanzung von Bäumen in Höhe von 1.397,10 Euro aus dem Klimafonds

KGV Lauchhammer-Mitte - Zuschuss für das Begegnungszentrum in Höhe von 39.048,02 Euro aus dem Strukturfonds des Kirchenkreises zur Finanzierung der Personalkosten der Mitarbeiter des Begegnungszentrums Arche und eine Beihilfe an den Kirchengemeindeverband Lauchhammer-Mitte in Höhe von 5.687,80 Euro aus dem Strukturfonds des Kirchenkreises zur Finanzierung der Kostenverrechnungssätze für das Begegnungszentrums Arche

KG Wiederau - Beihilfe für die Personalkosten der Gemeindehelferin in Höhe von bis zu 2.000,00 Euro aus dem Strukturfonds

KG Buckau - Beihilfe für die Pflanzung von Sträuchern auf dem Friedhof in Buckau

in Höhe von bis zu 243,56 Euro aus dem Klimafonds

KGV Boragk - Beihilfe für die Sanierung des Mauerwerkes an der Kirche Burxdorf

in Höhe von bis zu 11.000,00 Euro aus dem Baulastfonds

KG Stolzenhain a.d. Röder - Beihilfe zur Wiederherstellung der Kirchenfenster in Höhe von bis zu 5.250,00 Euro an die Kirchengemeinde Stolzenhain aus dem Baulastfonds

Antrag auf Beteiligung der Kirchengemeinden an der Ausschüttung der Kirchlichen Waldgemeinschaft für Pfarrwald in Höhe von 14.748,84 Euro

Der Kreiskirchenrat beschließt zur Erstellung eines Trauregister-Buches eine Beihilfe an Bücherkammer Herzberg in Höhe von 500,00 Euro.

Der Kreiskirchenrat beschließt Frau Ilona Herfort als Vertreterin des Kirchenkreises Bad Liebenwerda in den Vorstand der Kirchlichen Waldgemeinschaft Herzberg zu entsenden.

Antrag zum Abschluss eines Mietvertrages mit der Ev. Kirchengemeinde Elsterwerda für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 zur Nutzung eines Büroraumes für die Evangelische Erwachsenenbildung

Austausch Regionaltreffen zur Perspektive 2035,

Kirchentag – Sonderzug der EKM Leipzig- Nürnberg und zurück geplant

Wochenendklausur KKR in 2024 planen, Thema notwendig z. B. Kirchenkreisfusion,

Anträge Ausgleichsfonds Landeskirche sind alle bestätigt worden (Elsterwerda, Wiederau, Gröden)

 

KKR Sitzung am 23.11.2022

Vereinbarung musikalisches Projekt „Aufholen nach Corona“ am Philipp-Melanchton-Gymnasium Herzberg (Elster) mit Frau Lichtenstein Projektzeitraum vom 13.09.2022 bis 27.01.2023

Vollmacht für Herrn Jörg Groß, Väter-Söhne-Freizeit

Beschluss des Haushaltsplanes des Evangelischen Kirchenkreises Bad Liebenwerda 2023 (Bereits durch die Synode beschlossen.)

Neuauflage von Fonds im Strukturfonds des Kirchenkreises im Jahr 2023: 

Fondsname  -                         Finanzrahmen -                         max. Förderung pro KG

Orgelfonds(Reparaturen)      4.250,00 Euro    (Vergabe durch KKA) 90% und max. 400,00 Euro

Baumpflegefonds                  5.000,00 Euro    (Vergabe durch KKA) 50 % und max. 1.000,00 Euro

Klimafonds                           75.000,00 Euro    max. 75% Förderung

Kirchenmusikfonds              10.000,00 Euro    unbegrenzt

Beihilfe für neue Siegel                Unbegrenzt   (Vergabe durch KKA)  max. 150 Euro

Beihilfe für Organisten           15.000,00 Euro   (Vergabe durch KKA)  20 Euro pro Arbeitsstunde

Beihilfe für Gemeindesekretärinnen 47.000,00 Euro  (Vergabe durch KKA) max. 40 % der Personalkosten

Bezuschussung Gemeindehäuser  14.000,00 Euro (Die Bezuschussung wird nur unter der Bedingung einer zukünftigen kostenfreien Nutzung der aufgeführten Gemeindehäuser durch den Kirchenkreis gewährt.) nach Einordnung gemäß Tabelle laut KKR-Beschluss vom 25.05.22

Reparatur von Fachwerkkirchen  20.000,00 Euro (Vergabe durch KKA) unbegrenzt

Elektrische Anlagen               Unbegrenzt     (Vergabe durch KKA)  pro Gebäude bis 60 Euro

Rauchmelder                         Unbegrenzt     (Vergabe durch KKA) 50 %, max. 35 Euro pro Stück

Erhöhung Gemeindesekretärin bei Vakanz  Unbegrenzt  (Vergabe durch KKA) Erhöhung um 4 h/Woche für 12 Monate

 

KG Mühlberg - Beihilfe Weihnachtskonzert in Falkenberg bis zu  940 Euro

KG Herzberg - Beihilfe zur Renovierung der Pfarrwohnung bis zu 2.500,00 Euro

KG Gorden - Beihilfe zum Gemeindeevent am 1. Advent bis zu 150,00 Euro

KG Beyern - Beihilfe für den Wiederaufbau der Kirchenbänke bis zu 1.800,00 Euro

KG Beyern - Beihilfe Erneuerung Balkonabdeckung und Fensterbänke im Rüstzeitheim Beyern in Höhe von 450,00 Euro

KG Oschätzchen - Beihilfe Durchführung einer Klausurtagung in Höhe von 200,0

KGV Schlieben - Beihilfe Reparatur Glockenanlage Kirche Oelsig in Höhe von 616,18 Euro

Erstattung Referentenkosten Klausurtagung Schwarzheide höchstens aber 690,00 €

Beschluss GKR Hirschfeld v. 13.9.2022 – Berufung Laura-Lisa Thieme in den GKR wird bestätigt

Regionale Höhepunkte – Planung Ehrenamts-Inspirationstag am 25. Juni 2023 als Höhepunkt für die Arbeit im Kirchenkreis im kommenden Jahr

TOP Pfarrhaus Falkenberg (Hauskauf und Förderung Haus der Geschichte LEADER-Projekt)

Pilot-KK der EKM für ekmd-Umstellung

 

 

KKR Sitzung am 12.10.2022

Veränderung des Finanzierungsplanes LEADER für das Kirchenkreis-Archiv Falkenberg-  notwendige Erhöhung des Kirchenkreis-Eigenanteils um 15 T€

KG Elsterwerda - Beihilfe Sanierung der St. Catharina Kirche (4. Bauabschnitt) - in Höhe von 28.500,00 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises;Antrag Ausgleichsfonds  in Höhe von 48.500,00 Euro bei der Landeskirche

KG Gröden - Beihilfe Anbau Toilettenanlage und Ausbau Gemeinderäume Erdgeschoss Pfarrhaus - in Höhe von bis zu 20.000,00 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises; Antrag Ausgleichsfonds in Höhe von 50.000,00 Euro bei der Landeskirche

KG Wiederau - Beihilfe zur Sanierung der Kirchhofsmauer in Wiederau- in Höhe von bis zu 3.000,00 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises; Antrag Ausgleichsfonds in Höhe von 12.500,00 Euro bei der Landeskirche 

KG Möglenz - Beihilfe Reparatur Orgel und  Beantragung Mittel Orgelfonds-bis zu 10.000,00 Euro aus dem Strukturfonds des Kirchenkreises; Antrag Orgelfonds der Landeskirche für die Reparatur von 10.000,00 Euro

KG Liebenwerda - Beihilfe zur Sanierung Elektroanlage Orgel St. Nikolai Kirche und  Beantragung Mittel Orgelfonds- bis zu 10.000,00 Euro aus dem Strukturfonds des Kirchenkreises; Antrag Orgelfonds der Landeskirche von 3.000,00 Euro

Umlage der Kosten für die Ortskraft für Arbeitssicherheit im Jahr 2023 auf die Kirchengemeinden des Kirchenkreises Bad Liebenwerda;  Kirchenkreis erstattet im Gegenzug den Kirchengemeinden die Kosten aus dem Strukturfonds des Kirchenkreises

KG  Bad Liebenwerda - Beihilfe für Adventskonzert  2.000,00 Euro

KGV Schlieben - Beihilfe Herstellung Erinnerungsbild Kirche Osteroda -in Höhe von bis zu 366,50 Euro an den Kirchengemeindeverband Schlieben

KGV Boragk - Beihilfe Klimaschutzfonds für Anschaffung von Heizkissen Kirche Altenau in Höhe von bis zu 1.294,62 Euro aus dem Klimaschutzfonds

KGV Schönewalde - Beihilfe Reparatur Kirchendach Kirche in Stolzenhain bei Schönewalde - in Höhe von bis zu 3.000,00 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises

KG  Züllsdorf - Beihilfe Sanierung Außenmauerwerk Kirche Züllsdorf bis zu 11.000,00 Euro aus dem Baulastfonds des Kirchenkreises

KG Beyern - Beihilfe Klimaschutzfonds Pflanzung von Bäumen auf dem  Friedhof  bis zu 1.350,00 Euro aus dem Klimaschutzfonds des Strukturfonds des Kirchenkreises

KGV Schönewalde -Beihilfe zur Sanierung des Pfarrhauses in Schönewalde und Antrag an den Ausgleichsfonds - Antrag wird abgelehnt

Gesprächsgruppe KK Torgau-Delitzsch- Der Kreiskirchenrat beruft Dr. Markus Voigt als weiteres ehrenamtliches Mitglied in die Gesprächsgruppe Zukunft der Kirchenkreise mit dem Kirchenkreis Torgau-Delitzsch.

 

KKR 21.09.2022

Gespräch mit den Gästen der ÖKR-Vollversammlung in Karlsruhe

     und Verabschiedung mit Dankeschön an Diana Enders

Veröffentlichung Beschlüsse Homepage:

Aufhebung der Residenzpflicht Pfarrwohnung Schönewalde, Ausschreibungsverzicht der Pfarrstelle Schönewalde und Freigabe der Kreispfarrstelle III für den Entsendungsdienst

KG  Kahla - Beihilfe Reparatur der Orgel 903,21 Euro

KG Fermerswalde - Beihilfe Sanierung des

Fermerswalde zur Sanierung des Kirchendaches in Höhe bis zu 50.000,00 Euro

KG  Buckau - Beihilfe Deckung Mehrkosten  Sanierung der West- und Ostfassade des Kirchengebäudes bis zu 2.565,88 Euro

KGV Schöna-Kolpien - Beihilfe Instandsetzung Kirchturm sowie der Kirchturmuhr in Kolpien bis zu 5.000,00 Euro

KG Prösen - Beihilfe für die Veranstaltung des Kinderkonzertes „Die Orgelmaus“ bis zu 300,00 Euro

KGV Boragk - Beihilfe Sanierung Mauerwerk und Pfeilerverkleidung  Kirche Burxdorf bis zu 7.500,00 Euro

KG Stolzenhain a.d. Rö.  - Beihilfe Sanierung der Innenschale des    Kirchenchores bis zu 1.100,00 Euro

KG Würdenhain - Beihilfe Durchführung einer Seniorenfahrt bis zu 750,00 Euro

KG Würdenhain - Beihilfe Durchführung Buchlesung

bis zu 250,00 Euro

KG Prösen - Beihilfe Beseitigung eines Dachschadens Kirche bis zu 300,00

KG Großthiemig - Beihilfe Sanierung des Kircheninneren

bis zu 25.000,00 Euro

Lektorentalare - (Ergänzung zum Beschluss KKR 24.11.2021) Der Kreiskirchenrat fördert die Anschaffung von Lektorentalaren zu 100 %. Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten. Eine Doppelförderung ist in begründeten Fällen möglich. 

Nutzungsentgelt Bauklötzer -Der Kreiskirchenrat beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung von Holz – Bauklötzen .

Kollektenplan 2023 als Vorschlag an die Kreissynode

Sonstiges:  Termine Infofveranstaltung Lugala Abend - herzliche Einladung :

Freitag            21.10.2022 19 Uhr Gemeinderaum Uebigau

Samstag         22.10.2022 18 Uhr Gemeindezentrum Bad Liebenwerda

Sonntag          23.10.2022 17 Uhr Gemeindezentrum Hirschfeld

Dienstag         08.11.2022 17 Uhr Gemeindehaus Schönewalde

Samstag         12.11.2022 17 Uhr Nikolaikirche Lauchhammer Mitte

Haushaltplanung 2023 hat begonnen, Ideen in den Gemeinden finden und besprechen

 

 

 

KKR Sitzung am 15.06.2022

Diskussion des Entwurfs „Broschüre Stellenplanung 2035“

Beschluss Projektstelle Öffentlichkeitsarbeit

KG Schwarzheide - Beihilfe Renovierung Wandinnenflächen Luther-Kirche bis zu 2.000 Euro

KG Beyern - Beihilfe zur Renovierung der Emporen in der Kirche bis zu 2.500 Euro

KG Rehfeld -Beihilfe für den Kauf von beheizbaren Sitzkissen bis zu 9585,66 Euro

KG Kölsa - Gemeindefahrt nach Martinskirchen und Koßdorf bis zu 195 Euro

KG Kölsa - Gemeindefahrt zur Landesgartenschau in Torgau bis zu 600 Euro

KGV Lauchhammer - Beihilfe Planungskosten brandschutzgerechten Sanierung der Arche bis zu 17592,08 Euro

Berufung Frau Andrea Beger in den GKR Mühlberg

Rückblick Vor-Ort-Termin Pfarrhaus Schönewalde

Antrag Sylvia Schiller, Kostenübernahme Ausbildung „Anleiterin für christliche Meditation

Tauffestvorbereitungen

Besuch Delegation der Vollversammlung des Ökumenischen Weltrates der Kirchen 20.-22.09.2022

 

 

KKR Sitzung am 25.05.2022

Besichtigung des Pfarrhauses Schönewalde, anschließend Gespräch

Bericht von der Landessynode (Hans-Otto Tischler)

       KG Kosilenzien - Sanierung Dachkonstruktion und Decke Beihilfe in Höhe von bis zu 79.500,00 Euro

       KG Wiederau  - Blitzschutz an der Kirche Wiederau  bis zu 2.500,00 Euro

       KG Stolzenhain/Röder – Beihilfe Sanierung Altarraum  bis zu 3.000,00 Euro

       KG Döllingen - Instandsetzung Fenster des Kirchengebäudes  bis zu 1.750,00 Euro

       KG Prösen - Umbau Bankheizung Kirche Prösen bis zu 2.000,00 Euro

       KG Elsterwerda - Deckung Defizit 3. Bauabschnitt der Stadtkirche bis zu 17.000,00 Euro

       KG  Elsterwerda -Geländesicherung und Überarbeitung Stützmauern  Christuskirche bis zu 68.000,00 Euro

       KG Falkenberg - Ablehnung Wartungskosten Aufzug Pfarrhaus Lindenstr. 18   

       Antrag auf Neuordnung der Rücklagen des Kirchenkreises Bad Liebenwerda

       Beihilfen Strukturfonds Ausbildung von Organisten und Jungbläsern und neue Finanzierung SB 00

       KG Kölsa -  Beihilfe für musikalische Projekte bis zu 340,00 Euro

       KG Bad Liebenwerda - Darlehen zur Sanierung Mietshaus Am Hag 13   

Bezuschussung Gemeindehäuser im KK Bad Liebenwerda

 

 

KKR Sitzung am 27. April 2022:

Vorschläge aus dem Perspektivausschuss (Prozessdesign und GKR Broschüre)

Der KKR beschließt die Vereinbarung zur Seelsorge im Altenpflegeeinrichtung Mückenberger Ländchen Lauchhammer

Anhebung Unterstützung Kirchengemeinden für Honorarzahlungen kirchenmusikalische Dienste

KG Döllingen - Beihilfe zur Sanierung des Dachreiters des Kirchengebäudes  

KGV Wahrenbrück-Bönitz - Beihilfe Sitzbankheizung in der Kirche Wahrenbrück  

KG Gröden - Beihilfe für die Essenversorgung von ukrainischen Flüchtlingen

KGV Knippelsdorf - Beihilfe Einweihungsfeierlichkeiten  Kirche Mehlsdorf  

Antrag auf Ausschüttung aus dem Strukturfonds

Antrag zur Aufhebung der Rücklagen Strukturfonds sowie der Rücklage Baulastfonds

Anschaffung 1500 Holzbausteine

Bezuschussung Gemeindehäuser  im Kirchenkreis Bad Liebenwerda

Sonstiges: Umsatzsteuerschulung für GKR’s in drei regionalen Terminen, Zwischeninfo Tauffest, Fest in den Gemeindegruppen thematisieren

Zusage Pfadfinder Zuschuss der Sparkasse: 11 T€

Zusage Förderung Projekt „Digitalisierung“: 8,7 T€

Feldheim-Ausflug 11.05.

 

KKR Sitzung am 23. März 2022:

Empfehlung an die Kreissynode zur Neugliederung Pfarrbereich Saxdorf- Kauxdorf (Angliederung an den Pfarrbereich Bad Liebenwerda  zum 01.01.2023)

Empfehlung an die Kreissynode Annahme der Jahresrechnung 2021

Beschluss über die Prioritätenliste für Baumaßnahmen 2022

KG Rehfeld -Beihilfe zur klimafreundlichen Beleuchtung des Kirchengebäudes

KG Großthiemig- Beihilfe zur Innenputzsanierung des Kirchengebäudes in Großthiemig

KG Alt-Herzberg - Beihilfe zur Wiederherstellung der Torpfeiler am Haupteingang zum Kirchhof

Empfehlung an die Kreissynode zum Beschluss der Satzung Zweckverband „Kirchenkreisverband Kreiskirchenamt Torgau“

Beschluss zur Förderung der Solar-Anlage KG Bad Liebenwerda mit 40%Zuschuss und einem Darlehen

Antrag an die Landeskirche auf Erhöhung der Reisekostenerstattung

Projektstart „nah dran“ Gemeinwesen Diakonie – Antrag zur Förderung des Projektes „Nah dran“ aus dem Ausgleichsfonds

Aufstockung des Personalkostenfonds für die Gemeindepädagogin Frau Gabrielle Georgi

Berufung der Jugendsynodalen Jannik Reschke, Tobias Zieke (Stellv. Mitglied), Laura-Lisa-Thieme und Malte Leske (Stellv. Mitglied)

Änderung der Geschäftsordnung des Kreissynode in §1a (digitale Tagung)

Die AG Grün informiert über die Idee „Lastenfahrrad“ – Förderung bis 20.05.2022 durch das Land Brandenburg bei Institutionen 75 % Förderung, Privatpersonen 40 % Förderung möglich, Evtl. Ergänzung durch Ökofonds, https://lbv.brandenburg.de/5225.htm

KKR Sitzung am 23.02.2022:

KG Würdenhain - Beihilfe zur Anschaffung einer LED-Beleuchtung

KG Prösen -  Beihilfe für die Anschaffung eines Dienstrechners

Stellungnahme Kirchengesetz Arbeitssicherheit EKM (KAsG) -Der KKR des Kirchenkreis Bad Liebenwerda beschließt sich dem Votum von Superintendenten Imbusch anzuschließen und diesen zur Bearbeitung zurück zu geben.

Antrag Orgelakademie zum Netzwerk Erprobungsräume -Der KKR befürwortet das Projekt und bittest den Superintendenten ein positives Votum auszustellen. Finanzielle Zusagen sind damit nicht verbunden.

Sonstiges:

Stellenplan: Kleingruppe „Stabile Zahlen“ initiiert

Email Frank Stiehler vom 17.02.2022 – Dank finanzielle Unterstützung Beleuchtung Kirche Beyern

Tauffest – Einbeziehung aller hauptberuflich Tätigen, Unterstützung durch Thomas Schlegel und Herr Ansorg Gemeindedienst ; Öffentlichkeitsarbeit Kosten bei der Planung 2,5 T€ Druckerzeugnisse entstehen nochmals; Planung 14.500 Euro im Haushaltsplan vorgesehen, deshalb Mittel voraussichtlich vorhanden, Finanzplan wird in der Steuerungsgruppe entwickelt; Kalkulation ist im Rahmen – Werbung muss aktiv werden, da Zeitrahmen eng, Tauferinnerung und Kreiskirchentag  hier feiern

Info MAV Wahl als Briefwahl am 26.04.2022, Erstunterlagen sind verschickt

 

 

KKR Sitzung am 29.01.2022 im Rahmen der Klausur

KG Züllsdorf - Beihilfe für die Sanierung der Natursteinfassade

KG Hirschfeld - Bepflanzung des Pfarrgartens Unterstützung mit 90 % der Kostenschätzung

KG Bad Liebenwerda -  Unterstützung Gospelworkshops

KG Elsterwerda - Unterstützung musikalische Christnacht in Elsterwerda/Biehla mit 50 % der veranschlagten Kosten

KG Wiederau – Beihilfe Personalkosten der Gemeindehelferin

KG Großthiemig -Beihilfe Klimaschutzfonds des Strukturfonds für die klimafreundliche Erneuerung der Heizung in der Kirche Großthiemig

KGV Lauchhammer-Mitte - Beihilfe Personalkosten und Kostenverrechnungssätze für das Begegnungszentrum Arche

Antrag zur Neuauflage von Fonds im Strukturfonds des Kirchenkreises 2022 (max. Förderung pro KG)

Orgelfonds 4.250,00 Euro 90% und max. 400,00 Euro

Baumpflegefonds 7.500,00 Euro 50 % und max. 2.500,00 Euro

Klimafonds 80.000,00 Euro max. 90% Förderung

Kirchenmusikfonds 10.000,00 Euro unbegrenzt

Beihilfe für neue Siegel unbegrenzt max. 150 Euro

Beihilfe für Organisten 15.000,00 Euro  15 Euro pro Arbeitsstunde

Beihilfe für Gemeindesekretärinnen  47.000,00 Euro max. 40 % der Personalkosten

Beihilfe für die Ausbildung von Organisten unbegrenzt max. 75 % der Ausbildungskosten

Beihilfe für die Ausbildung von Jungbläsern unbegrenzt max. 75 % der Ausbildungskosten

Reparatur von Fachwerkkirchen 20.000,00 Euro unbegrenzt

Elektrische Anlagen unbegrenzt Pro Gebäude bis 60 Euro

Rauchmelder unbegrenzt 50 %, max. 35 Euro pro Stück

Erhöhung Gemeindesekretärin bei Vakanz unbegrenzt

Erhöhung um 4 h/Woche für 12 Monate

 

Aktualisierung Hygienekonzept des Kirchenkreises

Dienstauftrag für Prädikantin Bärbel Grunwald gemäß § 7 PräLG

Unterstützung zum Ausgleich einer Mehrbelastung von Kirchengemeinden / Kirchengemeindeverbänden aus dem Strukturfonds

 

 

KKR Sitzung am 08.12.2021 per Zoom Videokonferenz

Änderung der Geschäftsordnung der Kreissynode – Ergänzung der Möglichkeit digitale Tagung

Austausch kirchliches Handeln in der Coronasituation: die Entscheidungshoheit liegt bei den Gemeindekirchenräten.

Folgende Beschlussvorlagen aus dem Bau- und Finanzausschuss wurden bestätigt:

KG Herzberg- Anschaffung von LED-Lampen

KG Gorden – Dankeschön-Abend

KG Gorden – Schaukasten

KG  Prösen - Ablehnung zum Antrag auf Ausbesserung Wasserschaden Pfarrhaus Prösen

KG Elsterwerda – Absperrung im Kirchenraum

KG Elsterwerda - Heizungsinstallation Kirche 

KGV Wahrenbrück/Bönitz – Stühle Loge Wahrenbrück

KGV Wahrenbrück/Bönitz - Umrüstung Kirchengebäude LED

KGV Wahrenbrück/Bönitz - musik. Veranstaltungen 2022

KG Kosilenzien - musik. Veranstaltung 2022

KGV Knippelsdorf - musikalischen Veranstaltung  2022

KG Buckau - Sanierung Kirchenfassade 

5. Verwendung der Mittel aus dem Altvermögen 2021 für den Verkündigungsdiensthaushalt.

6. Bewilligung von Sachkosten für Pfrn. Schiller-Bechert im Haushaltsjahr 2022

 

KKR Sitzung am 24.11.2021 im Gemeindezentrum Bad Liebenwerda und per Zoom

Pfr. Branig informierte über Entwicklung und Aktivitäten der Diakonie Elbe-Elster.  Damit definiert sich „Kirche“ verstärkt in den Lebensbereichen.  Wie sieht die Perspektive des Kirchenkreises Bad Liebenwerda zur Unterstützung dieser Bestrebungen aus?

Bestätigung Eilbeschluss Lektoren-Talare

KG Alt-Herzberg Beihilfe zur Anschaffung von LED-Leuchtmitteln

KG Herzberg Beihilfe für die Anschaffung von beheizbaren Sitzkissen

KG Rehfeld Beihilfe zur klimafreundlichen Beleuchtung des Kirchengebäudes

KGV Koßdorf Beihilfe zur Instandsetzung des Kirchengebäudes in Koßdorf über die Leader-Förderung

KGV Schlieben Beihilfe zur Herstellung des Elektroanschlusses in der Kirche Krassig  

Antrag KG Elsterwerda  Beihilfe für Arbeitsmaterialien für Pfarrerin Zott

Antrag KG Elsterwerda Beihilfe für die Neuverlegung des Elektroanschlusses an der Christuskirche in Elsterwerda/Biehla

Antrag KG Mühlberg auf eine Beihilfe zur Anobienbekämpfung 

Antrag KG Oschätzchen Beihilfe zur Durchführung einer Klausurtagung 

Beschluss zum sog. „Eckpunktepapier“ (Neuordnung KKA Herzberg)

Förderrichtlinien für Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Nutzungsordnung Kleinbus Kirchenkreis

kfm-Zugang Kreiskirchenkasse für die Referenten (Wurch, Gude, Voigt)

Mietvertrag mit KG Elsterwerda (Arbeitszimmer Pfrn. Schiller-Bechert)

Beschluss Hygienekonzept KK

Zuordnung der Kirchenkreis-Kollekten

Der KKR beschließt die zeitliche Zuordnung der von der Kreissynode beschlossenen Kollektenzwecke wie folgt:

01.01.2022  Neujahrstag  Eine Welt –Gruppe Bad Liebenwerda

03.04.2022 Judika Lugala Hospital

26.06.2022 2. Sonntag nach Trinitatis Projekt Nah-dran

18.09.2022 14. Sonntag nach Trinitatis Behindertenarbeit Koßdorf

16.11.2022 Buß- und Bettag Kloster Marienstern Mühlberg

04.12.2022 2. Advent Arche Lauchhammer

 

Antrag KG Bad Liebenwerda MDR Radio Gottesdienst am 26.12.2021

 

 

KKR Sitzung am 20.10.2021    via Zoom

 

 

 „Nah dran - Ein Projekt aus Perspektive von Gemeinwesen-Diakonie und Quartiersentwicklung“ Förderung beschlossen - Erklärungen zum Projekt durch Frau Heinze, Hinweis zur weiteren Einbindung der GKR’s von Hirschfeld, Gröden und Großthiemi

Antrag KGV Wahrenbrück-Bönitz Beihilfe zur Sanierung der Kirchhofsmauer in Bönitz

Antrag KGV Wahrenbrück-Bönitz Beihilfe zur Sanierung der Kirchhofsmauer in Wahrenbrück

 

Der Kreiskirchenrat beschließt folgende Prioritätenliste für die Anträge an den Ausgleichfonds der EKM:

 

Antrag zur Unterstützung des Projektes „Nah dran - Ein Projekt aus Perspektive von Gemeinwesen-Diakonie und Quartiersentwicklung“

Antrag auf eine Beihilfe zur Sanierung der Kirchhofsmauer in Bönitz

Antrag auf eine Beihilfe zur Sanierung der Kirchhofsmauer in Wahrenbrück

 

Wiederkehrende Beschlüsse Dr. Rick

 

Umlage der Kosten für die Ortskraft für Arbeitssicherheit 2021 und 2022

Kirchenmusikförderung 2022 auf Antrag der Kirchengemeinden im Jahr 2022 insgesamt 10.000,00 Euro aus dem Strukturfonds

Unterstützung für Personalkosten in Gemeindebüros 2022 -  auf Antrag der Kirchengemeinden werden bis zu 40 % der Personalkosten aus dem Strukturfonds des Kirchenkreises gefördert.

Unterstützung Honorarzahlungen für kirchenmusikalische Dienste -  Unterstützung von Honorarzahlungen für kirchen-musikalische Dienste (Orgelspiel im Gottesdienst) im Jahr 2022.  Pro geleisteten Orgeldienst können pro Person 15,00 Euro als Beihilfe für die Kirchengemeinde zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Einhaltung der Verwaltungsdienstordnung für Einzelvergütungen im kirchenmusikalischen Dienst in der EKM vom 27.09.2011 in der jeweils gültigen Fassung. Die Abrechnung erfolgt im Kreiskirchenamt Herzberg. Zur Finanzierung der Unterstützung von Honorarzahlungen im kirchenmusikalischen Dienst werden 15.000,00 Euro aus dem Strukturfonds des Kirchenkreises 2022 zur Verfügung gestellt.

Haushaltplanung 2022 (Informationen von Dr. Rick)

Berufung des Kreisposaunenwartes KK Bad Liebenwerda -Gemäß der Ordnung des Posaunenwerkes der EKM §4,1 haben die Sprecher der Posaunenchöre im Kirchenkreis im Rahmen des Kreisposaunentages am 26.09.2021 Herrn Ulf Kluge für die Dauer von sechs Jahren zum Kreisposaunenwart gewählt. Der Dienst geschieht ehrenamtlich.

Kollektenplan 2022  Vorschläge : Kloster Mühlberg, Eine Welt –Gruppe Bad Liebenwerda,Behindertenarbeit Koßdorf liegt vor, Lugala Hospital, Antrag Arche Lauchhammer, Projekt Nah-dran

Antrag der KG Bad Liebenwerda Beihilfe Weihnachtsoratorium Sain Saens 27.11.20221

Jahrestermine 2022

 

 

KKR Sitzung am:      15.09.2021      in der Orgelakademie Bad Liebenwerda und via Zoom

Kirchenkreis-Archiv: Beschluss Mietvertrag mit KG Falkenberg

KG Kölsa - Beihilfe zur Sanierung Fassade des Kirchturms in Kölsa eine weitere Beihilfe

KG Mühlberg -  Beihilfe zum Kreisposaunentreffen am 26.09.2021

KG Kosilenzien - Beihilfe zur Sanierung des Dachstuhls der Kirche

KG Oschätzchen - Beihilfe zur Sanierung der Kirchenbänke

Unterstützung des Unterrichtes von Jungbläsern in Höhe von 75 % für ein Jahr

KG Herzberg - Beihilfe zur Ausstattung der neuen Gemeindepädagogin Nordbereich

Bestätigung Lektoren Frau Saffert, Frau Schiller, Herr Kieper  (alle Schwarzheide)

Stellungnahmeverfahren z. Haushaltskassen- und Rechnungsgesetz: Landeskirche soll Regelungen schaffen für: Vollständige Digitalisierung der Kassenführung incl. Unterlagen, Trennung archivwürdigen/-unwürdige Unterlagen bereits bei Kassenführung, Möglichkeit für KG´s, ein eigenes Konto zu führen, Möglichkeit für Kreditkarte für Mitarbeitenden (keine Vorkasse mehr), 3 Kostenvoranschläge erst ab einem Betrag von 10 T€; Bleibt die Stellungnahme im Wesentlichen unberücksichtigt, sollen die Sachthemen als Antrag des Kirchenkreises in die Landessynode eingebracht werden.

Beschluss Personaleinsatz Folgejahr

Hygienekonzept des Kirchenkreises

 

 

 

KKR Sitzung am:          18.08.2021      - Videokonferenz

Der Kreiskirchenrat empfiehlt  den Prädikanten und qualifizierten Lektoren das Tragen eines Lektoren-Talares Der Kirchenkreis übernimmt auf Antrag die Kosten für die Anschaffung eines Prädikanten- oder Lektorentalars im Rahmen seiner Möglichkeiten. Dem Antrag  ist ein entsprechender Beschluss des betroffenen Gemeindekirchenrates beizufügen.

Pilotprojekt  Der GKR der KG Hirschfeld beschließt, ab 01.09.2021 als Einsatzstelle für die Durchführung eines Freiwillen sozialen Jahres zur Verfügung zu stehen.  

KG Rehfeld-   Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe für die Herstellung eines Elektroanschlusses für die Kirche in Rehfeld.

KG Mühlberg - Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe für den Aufbau der gemeindeeigenen Internetseite der KG Mühlberg.

KG Bad Liebenwerda- Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe an die Kirchengemeinde Bad Liebenwerda für die Sanierung der Westwand der Sakristei der St. Nikolei-Kirche.

KGV Schönewalde - Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe an den Evangelischen Kirchengemeindeverband Schönewalde für den Wiederaufbau der Orgel in Stolzenhain.

KG Gröden- Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe an die Evangelische Kirchengemeinde Gröden für die klimafreundliche Erneuerung der Heizungsanlage in der St. Martins-Kirche.

KG Beyern- Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe an die Evangelische Kirchengemeinde Beyern für die Erneuerung der Beleuchtung in der Kirche.

Suptur Bad Liebenwerda- Der Kreiskirchenrat beschließt, die Malerarbeiten im Besprechungsraum der Superintendentur zu vergeben.

KGV Knippelsdorf und Wahrenbrück sowie KG Kosilenzien  - Erstattung ReisekostenPfr. Seifert aus dem Allgemeinen Haushalt des Kirchenkreis

 Mehrkosten Suptur (zusätzliche Mittel für techn. Geräte) - Der KKR beschließt für die Haushaltsstelle  „technische Geräte“ der Suptur zusätzliche Mittel  zur Verfügung zu stellen.

 Kirchenführerlehrgang (KG Mühlberg) Der KKR bewilligt für den Kirchenführerlehrgang einen Zuschuss.

Artenvielfaltsgerechte Gestaltung Gemeindegarten am Pfarrhaus Hirschfeld- Der KKR beschließt für die Anschaffung von Bäumen durch die KG Hirschfeld zur artenvielfaltsgerechten Gestaltung des Gemeindegartens am Pfarrhauseinen Zuschuss von 90 % der Gesamtkosten. (Förderung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen) des Kirchenkreises.

 

 

Sitzung KKR des Kirchenkreises Bad Liebenwerda am 23.06.2021 Gemeindezentrum

Der KKR beschließt einen Arbeitsvertrag für Gemeindepädagogin Frau Almuth Heinze ab 17.08.2021.

Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe für die Herstellung eines Elektroanschlusses für die Kirche in Rehfeld.

Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe für den Aufbau der gemeindeeigenen Internetseite der Kirchengemeinde Herzberg.

Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe an die Kirchengemeinde Elsterwerda für die Festveranstaltung „60-jähriges Bestehen der Christuskirche Biehla“.

Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe an die Kirchengemeinde Elsterwerda für die Restaurierung der Orgel in der Stadtkirche und den Antrag an den Orgelfonds der Landeskirche.

Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe an die Kirchengemeinde Prösen für die Küche im Gemeindehaus.

Der KKR beschließt die Einrichtung eines Orgelpflegefonds im Struktur-Fonds in Höhe von jährlich 5.000,00 € für die Dauer von 6 Jahren. Aus dem Fonds werden Kleinreparaturen an Orgeln und Harmónien im Kirchenkreis Bad Liebenwerda gefördert. Die Förderquote pro Reparatur beträgt 90% maximal aber 400,00 €. Die Förderung wird auf Antrag der Kirchengemeinde durch das Kreiskirchenamt ausgezahlt.

Der Kreiskirchenrat befürwortet, dass im Anschluss an den Interrimsdienst (Ende vorr. Herbst 2022) die Gemeindepfarrstelle Herzberg als Entsendungsdienststelle zur Verfügung gestellt werden kann.

Der Kreiskirchenrat legt den Termin des Tauffestes auf den 03.07.2022 fest.

Der KKR hat am 17.03.2021 die Freigabe der Gemeindepfarrstelle  Mühlberg und Umgebung (Stellenumfang 100%) zur Wiederbesetzung beschlossen. Die Gemeindekirchenräte des Pfarrbereiches Mühlberg und Umgebung haben auf die öffentliche Ausschreibung verzichtet und Pfrn. Sabrina Pieper am 11.05.2021 in geheimer Wahl gewählt. Die Wahl wurde am 11.05.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Es sind innerhalb der Widerspruchsfrist keine Eingaben beim Superintendenten eingegangen. Der KKR bittet das Landeskirchenamt um Bestätigung der Wahl und die Übertragung  Pfarrstelle Mühlberg und Umgebung an Pfrn. Sabrina Pieper zum 1.09.2021.

Der Kreiskirchenrat beruft gemäß § 4,4 GKR-G aus der KG Mühlberg die Gemeindeglieder Frau Marion Waldmann, geb. Hoppe und Frau Dana Jahn, in den Gemeindekirchenrat der KG Mühlberg.

Der Kreiskirchenrat beschließt in Abänderung seines Beschluss vom 19.05.2021 (Pkt. 6) die Neubildung des GKR für die KG Mahdel nach § 28,2 GKR-G und beruft folgende Gemeindeglieder in die Gemeindeleitung: Herr Detlef Kuring, Frau Heidi Bode, Frau Marlies Vollmer, Frau Corina Neiße. Der KKR bittet Pfr. Werner Heizmann, die berufenen Personen in einem Gottesdienst in ihr Amt einzuführen.

Der Kreiskirchenrat bestätigt die Anschaffung von Hardware für hybrid-Sitzungen der Kirchenkreis-Gremien (Logitech-groups).

Der KKR beschließt einen Zuschuss für die Durchführung der Klosterfahrt ins geistliche Zentrum Kloster Schwanberg vom 09.09.2021 bis 12.09.2021.

Der Kreiskirchenrat bestätigt die Berufung von Frau Mareike Shields in den GKR der KG Gröden.

Der Kreiskirchenrat befürwortet für Präd. Jörg Groß die Anschaffung eines Prädikanten-Talars und beschließt dafür einen Zuschuss.

 

Sitzung KKR am 19.05.2021 (Videokonferenz)

Der Kreiskirchenrat beschließt zur Kompensation des CO2 Ausstoßes des Kirchenkreises Bad Liebenwerda (Fahrkilometer Mitarbeitenden, Räumlichkeiten Suptur) einen Kompensationsfaktor des Bundesumweltamtes in Höhe von 180,00 € je t CO2 zugrunde zu legen (Gesamtfondshöhe somit 5.800,00 €). Die Mittel sollen für ökologische Projekte des Kirchenkreises verwendet werden (Dachbegrünung, Baumpflanzaktionen, Anlegen von Blühstreifen durch KWG, Bienenweiden, Schaffung von Kleinstbiotop, Gründung von AG). Kooperationsprojekte mit einzelnen Kirchengemeinden sind möglich. Restmittel des Fonds werden mit Abschluss des Haushaltjahres an den kirchlichen Kompensationsfonds „Klima-Kollekte“ weitergeleitet.

Der KKR beschließt, für die Förderung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der Kirchengemeinden im Struktur-Fonds für das Haushaltsjahr 2021 ein Fördertopf in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe der Mittel erfolgt mit einem Fördermittelanteil von bis zu 90% auf Antrag der Kirchengemeinde.

Der KKR beschließt die Errichtung ein befristeten Stelle im gemeindepädagogischen Bereich außerhalb des Stellenplanes mit einem Stellenanteil von 0,5 für das Projekt „Aufbau einer regionalen Jugendarbeit und Aufbau von Religionsunterricht an der Oberschule Elsterwerda/Biehla“.

Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe für die Anschaffung von speziellen Abendmahlkelchen für die Kirchengemeinde Würdenhain.

Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe für den Aufbau und des Designs der gemeindeeigenen Internetseite des Kirchengemeindeverbandes Lauchhammer.

Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe auf Förderung einer gemeinsamen Fortbildung des GKR und der Mitarbeiter der Kirchengemeinde Bad Liebenwerda.

Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe für den Umbau der Loge der Kirche Wahrenbrück.

Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe für die Sanierung der Natursteinfassade der Kirche in Züllsdorf.

Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe für die Restaurierung der Kirchenfenster in Fermerswalde.

Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe für die Instandsetzung der Dach- und Deckenkonstruktion der Kirche Kosilenzien.

Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe für die Instandsetzung des Außenmauerwerkes der Kirche Brandis.

Der KKR beschließt die Errichtung eines Ausstattungsfonds für Pfarr- und Gemeindebüros in Höhe von 61.000,00 Euro im Strukturfonds des Kirchenkreises. Die zur Verfügung stehenden Mittel des Ausstattungsfonds verteilen sich auf die Pfarrbereiche je Stellenanteile (Personaleinsatz 2021) der entsprechenden Pfarrstellen. Förderfähig sind aus dem Ausstattungsfonds neben Büromöbeln, -material und -ausstattungen auch Renovierungskosten für die Pfarr- und Gemeindebüros.

Für die Unterstützung der Gemeindearbeit in den Kirchengemeinden werden 13,00 € pro Gemeindemitglied (Stand zum 01.01.2021) den Kirchengemeinden aus dem Strukturfonds zur Verfügung gestellt. Es wird eine Liste mit förderfähigen Titeln (Gemeindearbeit, Zukunftsthemen) erarbeitet und den Kirchgemeinden zur Auswahl zur Verfügung gestellt.

Der Abruf erfolgt auf Antrag der Kirchgemeinden (GKR-Beschluss).

Der Antrag kann gemeinsam mit der Rechnung eingereicht werden.

Das Kreiskirchenamt entscheidet über die Übereinstimmung mit dem Förderzweck.

Die Kooperation mit anderen Kirchengemeinden ist möglich.

Übersteigt die gewünschte Anschaffung die Fördersumme kann ein ergänzender Antrag an den Strukturfonds gestellt werden.

Abrechnung erfolgt bis 31.12.2021.

Eine Übernahme ins Haushaltsjahr 2022 ist nicht möglich bzw. benötigt einen GKR-Beschluss über beabsichtigte Anschaffung bzw. Bestellung

Der KKR befürwortet die Umgliederung der zur KG Burxdorf gehörenden evangelischen Gemeindeglieder aus dem Ort Neuburxdorf in die KG Langenrieth.

Der KKR bestimmt nachfolgende Personen zu seinen Beauftragten in einem gemeinsamen Leitungskreis für die KG Mahdel: Herr Detlef Kuring, Frau Heidi Bode, Frau Marlies Vollmer, Frau Corina Neiße. Die berufenen Personen nehmen alle Rechte eines Gemeindekirchenrates für die KG Mahdel wahr. Der KKR bittet Pfr. Werner Heizmann, die gewählten Personen in einem Gottesdienst in ihr Amt einzuführen.

Der KKR beschließt eine Beihilfe für die Durchführung eines musikalischen Gottesdienstes am 24.05.2021 in Saxdorf

Der KKR beschließt das angepasste Hygienekonzept des Kirchenkreises.

 

 

 

Sitzung des KKR am 21.04.2021 (Videokonferenz):

1. Der Antrag KG Kölsa für eine Beihilfe Kirchturm wird bestätigt.

2. Der Antrag KG Schlieben Außenmauerwerk wird bestätigt.

3. Beschluss zur Auszahlung überschüssiger Vergütungsanteile an Kirchgemeinden wird gefasst.

4. Der Antrag KG Elsterwerda zur Unterstützung Mauer Kirche Dreska wird bestätigt.

5. Die Fördermittel der Ev. Erwachsenenbildung werden zu 2/3 an die jeweilige Kirchengemeinde gezahlt.

6. Ein Sammelantrag für Projekte in der Arbeit mit Kindern, Familien und Jugendlichen wird bestätigt.

7. Die KKR beschließt eine anteilige Beschäftigung von Pfrn. Schiller-Bechert im Projekt Gründercoaching.

8. Frau Andrea Haupt wird zur örtlichen Beauftragten für den Datenschutz im Kirchenkreis bestellt.

9. Die Jahresrechnung der Kreiskirchenkasse für 2020 wird beschlossen (Beschluss anstelle der Kreissynode).

10. Der KKR erteilt Prädikant Herrn Jörg Groß einen Dienstauftrag für die Kirchengemeinden Hirschfeld, Gröden und Großthiemig. Der Einführungsgottesdienst ist am 4.7.2021 um 10.15 Uhr in Gröden

11. Der Antrag KG Bad Liebenwerda Unterstützung Vakanzverwaltung KG Saxdorf-Kauxdorf wird bestätigt.

12. Der Antrag zur „Neuorganisation im Gemeindebüro“ der KG Herzberg wird befürwortet.

 

 

Sitzung des KKR am 17.03.2021 (Videokonferenz)

  1. Der Kreiskirchenrat beschließt das Hygienekonzept des Kirchenkreises.
  2. Der KKR überträgt die bereits bewilligte Anschaffung einer Truhenorgel für den Kirchenkreis nach 2021.
  3. Der KKR beschließt die Errichtung eines Baumpflegefonds in Höhe von jährlich 15.000,00 Euro im Strukturfonds des Kirchenkreises. Aus dem Baumpflegefonds können Baumpflegemaßnahmen auf Kirchhöfen mit 50% der anfallenden Kosten gefördert werden. Maximal werden jedoch pro Maßnahme nur 2.000,00 Euro als Förderbetrag aus dem Baumpflegefonds bewilligt. Antragsberechtig ist jede Kirchengemeinde oder jeder Kirchengemeindeverband im Kirchenkreis Bad Liebenwerda unabhängig von der finanziellen Situation der Körperschaft. Gegenstand der Förderung sind Kosten für Baumpflegemaßnahmen, die der Erhaltung von Bäumen oder der Abwendung von Gefahren dienen. Darüber hinaus werden auch Kosten für Baumfällarbeiten gefördert, sofern falls erforderlich ein entsprechender Bescheid der örtlich zuständigen Behörde vorliegt. Gehört ein Friedhof zum Kirchhof, können Baumpflegemaßnahmen nur im Außenfall bezuschusst werden. Anfallende Genehmigungskosten für Baumpflegemaßnahmen sind ebenso förderfähig. Nicht förderungsfähig sind laufende und kleinere Pflegemaßnahmen wie das Aussägen kleinerer Äste und Zweige, die Entfernung von Laub, zu Boden gefallener Äste oder Totholz sowie anderer Teile von Bäumen oder ein Formschnitt. Für die Beantragung ist die Baumpflegerechnung mit GKR-Beschluss im Kreiskirchenamt einzureichen. Die Prüfung der Förderfähigkeit sowie die Anweisung zur Auszahlung erfolgt daraufhin direkt vom Kreiskirchenamt.
  4. Der Kreiskirchenrat beschließt für die Kirchengemeinde Döllingen die Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Material für die Öffentlichkeitsarbeit des Singekreises.
  5. Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe für die Restaurierung der Fenster in der Kirche Hohenleipisch aus dem Baulastfonds.
  6. Der Kreiskirchenrat beschließt eine Beihilfe für die Kirchengemeinde Beyern zum Ausgleich des Defizits des Rüstzeitheimes.
  7. Der Kreiskirchenrat beschließt eine Erstattung für die Kirchengemeinde Stolzenhain/Röder aus dem Diakonischen Fonds des Kirchenkreises.
  8. Der KKR beschließt die Übernahme der ausgefallenen Fördermittel des missonarischen Fonds der Landeskirche für die Neuanschaffung von Mikrofonanlagen für die Kirchengemeinden Rehfeld und Würdenhain.
  9. Auf Antrag der Kirchengemeinden beschließt der KKR die Freigabe der Pfarrstelle Mühlberg und Umgebung zur Besetzung.
  10. Die Gemeindekirchenräte des Pfarrbereiches Bad Liebenwerda haben auf die öffentliche Ausschreibung verzichtet und Pfarrer Torben Linke in geheimer Wahl gewählt. Der KKR bittet das Landeskirchenamt um Bestätigung der Wahl und die Übertragung der Pfarrstelle Bad Liebenwerda an Pfarrer Torben Linke. Die Einführung soll am Ostermontag, 05.04.2021 in Bad Liebenwerda stattfinden.
  11. Der KKR beschließt, das geplante Tauf-Fest auf 2022 zu verschieben.
  12. In Anknüpfung an den von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier angekündigten bundesweiten Corona-Gedenktag bittet der KKR die Gemeinden, am 18.04.2021 die Kirchen für Trauernde zu öffnen und Gelegenheit zur Erinnerung und Gedenken an die Leidtragenden in der Corona-Pandemie zu schaffen.

          Wir gedenken und beten für

                  die Opfern der Krankheit

                  die, die – oft auch ohne an Corona erkrankt zu sein - einsam sterben mussten

                  die Angehörigen, die nur im kleinsten Kreis und manchmal überhaupt nicht Abschied nehmen konnten

           Wir trauern auch

                  um vertane Chancen für Kinder und Jugendliche,

                  um verlorene Zeit mit der Familie

                  die Sorge um die wirtschaftliche Existenz soll.

           Gott stärke uns mit seiner Nähe und seiner Zusage der Geborgenheit im Leben, Sterben und Auferstehen.

      13, Der KKR beschließt die Ausschreibung der RU-Projektstelle als unbefristete Vollzeitstelle.

 

Sitzung des KKR am 21. Januar 2021 per Videokonferenz

  1. Der KKR beschließt  eine Unterstützung für den Schüleraustausch 2021 der Israelisch-Deutsche-Schulpartnerschaft des Elsterschlossgymnasiums Elsterwerda.
  2. Die Kirchengemeinde Rehfeld erhält eine Förderung zur Finanzierung einer Mikrofonanlage.
  3. Die KG Großthiemig erhält eine Beihilfe zur Finanzierung der Fassadensanierung an der Kirche.
  4. Der KGV Lauchhammer erhält eine Beihilfe zur Finanzierung der Personalkosten der Mitarbeitenden des Begegnungszentrums Arche.
  5. Der KKR bestätigt die Nachberufung von Frau Michaela Hanisch in den GKR der KG Beyern.
  6. Der KKR bestätigt das aktuelle Hygienekonzept des Kirchenkreises.
  7. Der KKR hat im Stellungnahmeverfahren zur „Neuordnung des Regionalbischofsamtes“ eine Stellungnahme verfasst und an die Landeskirche gesandt.
  8. Der KKR hat finanzielle Mittel für Planungen zur Nutzung des ehemaligen Pfarrhauses Falkenberg als Kirchenkreis-Archiv bereitgestellt.
  9. Der KKR beschließt für den Schutz der ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst die Anschaffung von Corona-Schnelltests und FFP2-Masken.

 

Sitzung des KKR am 24.02.2021 (Videokonferenz)

  1. Der KKR möchte das Thema „homepage“ auf der nächsten Sitzung ausführlich diskutierten. Für das Thema „Zukünftige Ausrichtung des Kirchenkreises“ soll es eine begleitete 24h-Klausur-Tagung geben.
  2. Die Beauftragung von Pfr. Karl-Heinz Zahn im Pfarrbereich Saxdorf endet am Ostermontag 2021 (05.April). Der Kreiskirchenrat überträgt die Vakanzverwaltung ab 05. April 2021 an Pfr. Torben Linke.
  3. Der Kreiskirchenrat beschließt eine Förderung für Mehrkosten bei der Kirchenheizung für Kantorei- und Bläserproben in der Corona-Zeit in der St. Nikolai-Kirche Bad Liebenwerda.
  4. Aus dem Corona-Hilfsfonds erhält die KG Bad Liebenwerda einen Zuschuss für das ausgefallene Konzert am 11.12.2020.
  5. Der Kreiskirchenrat beschließt die Prioritätenliste für Baumaßnahmen 2021 im Kirchenkreis Bad Liebenwerda.
  6. Die KG Hirschfeld erhält einen Zuschuss für die Möblierung von Saal und Gemeinderaum im neuen Gemeindezentrum Hirschfeld.