Der Kreiskirchenrat trägt die Verantwortung dafür, dass der Dienst im Kirchenkreis auftrags- und ordnungsgemäß wahrgenommen wird.

Ihm gehören die/der Superintendent/in, die/der erste Stellvertreter/in des Superintendenten, der Präses der Kreissynode, vier bis zwölf Mitglieder der Kreissynode sowie der Leiter des Kreiskirchenamtes oder ein von ihm Beauftragter als beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht.

Mitglieder des Kreiskirchenrates des Kirchenkreises Bad Liebenwerda: 

Christof Enders, Superintendent

Ralf Hellriegel, Präses der Kreissynode

Otto-Fabian Voigtländer , 1. stellv. Superintendent

Antje Wurch

Torsten Jachalke

Martina Opitz

Cornelia Richter-Korthals

Klaus Richter

Dr. Markus Voigt

Loni Frost

Stellvertreter im Kreiskirchenrat sind:

Ingolf Walther

Gerhard Paul

Hans-Otto Tischler

Dr. Sebastian Rick nimmt als Leiter des Kreiskirchenamtes beratend an den Sitzungen teil.

Aufgaben

  • Stellenbesetzung im Kirchenkreis
  • spricht Beauftragungen für bestimmte Aufgabenbereiche aus
  • spricht ehren- und nebenamtliche Beauftragungen für den Verkündigungsdienst aus 
  • Vermögensverwaltung des Kirchenkreises und Wirtschaft im Rahmen des Haushaltsplanes 
  • entscheidet über Mittelvergabe zwischen den Kirchengemeinden (Finanzausgleich)
  • Mitwirkung an Visitationen